Datenschutz nach §9 BDSG
|
| Wir führen gemeinsam mit einem Datenschutzbeauftragten eine Prüfung der Technisch Organisatorischen Maßnahmen (TOM) in Ihrem Unternehmen oder Betrieb durch. |
| |
 |
Dabei werden folgende Punkte Untersucht:
|
Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle
Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Trennungsgebot
|
 |