Datenschutz nach §9 BDSG
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Wir führen gemeinsam mit einem Datenschutzbeauftragten eine Prüfung der Technisch Organisatorischen Maßnahmen (TOM) in Ihrem Unternehmen oder Betrieb durch. |
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Dabei werden folgende Punkte Untersucht:
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Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Zugriffskontrolle Weitergabekontrolle Eingabekontrolle
Auftragskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Trennungsgebot
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